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Grundkonzept

Ambulant betreute Wohngemeinschaften als zukunftsorientierte Wohnform für kranke, pflegebedürftige und/oder behinderte Menschen sowie Menschen mit Demenz.

Das Konzept der ambulant betreuten Wohngemeinschaft stellt eine mögliche Wohnform für unterstützungs-, betreuungs- und pflegebedürftige Menschen dar, die sich eine selbst bestimmte Lebens- und Wohnqualität wünschen als bedarfsgerechte Alternative zur stationären Pflegeeinrichtung. Im Mittelpunkt steht der Lebensalltag in einer familienähnlichen Gemeinschaft, der von der Selbstbestimmung der Mieterinnen und Mieter und/oder gesetzlichen Betreuerimmen und Betreuer bzw. Angehörigen geprägt ist.

 

Was sind ambulante Wohngemeinschaften?

In einer betreuten Wohngemeinschaft lebt eine kleine Gruppe von Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen als Mieter in einem geeigneten Wohnumfeld (Haus, Wohnung) zusammen. Die einzelnen Mitglieder der Wohngemeinschaft werden in ihrer eigenen Häuslichkeit von selbst gewählten ambulanten Pflege- und/oder Betreuungsdiensten mit den notwendigen Leistungen versorgt. Jeder Mieter hat seinen eigenen Schlaf- und Wohnbereich, den er nach seinen Vorstellungen gestaltet und mit privaten Möbeln und persönlichen Gegenständen (Fotos, Erinnerungsstücke, usw.) ausstattet. Gemeinschaftliche Räume wie Wohnzimmer, Speiseraum, Küche und Bäder werden vom allen Mietern gemeinsam genutzt. Der wohnliche und familienähnliche Charakter einer Wohngemeinschaft ist dabei neben der behindertengerechten Gestaltung von großer Bedeutung.

 

Es gibt vielfältige Gestaltungsvarianten von ambulant betreuten Wohngemeinschaften. Sie unterscheiden sich hinsichtlich Betreuungskonzeption, Vertragsbeziehungen und organisatorischen Rahmenbedingungen. Durch die breite Konzeptvielfalt eignen sich alternative Wohnformen für unterschiedliche Personengruppen, wie z.B. Menschen mit Demenz, Personen mit hohem Pflege- und Betreuungsbedarf, jüngere und/oder körperlich pflegebedürftige Menschen sowie Menschen mit Behinderungen.