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AGB | Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Im Geschäftsverkehr mit unserer Firma gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Leistungsnehmers gelten nur insoweit, als Ihnen ausdrücklich zugestimmt wurde.

2. Auftragsannahme

Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer einen Vermittlungsvertrag. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jeden Vermittlungsauftrag sorgfältig und unter Wahrung vollkommener Vertraulichkeit durchzuführen.
Der Vertragsschluss mit dem Auftragnehmer ist keine Garantie für das Zustandekommen des erwünschten Vertrages. Der Auftraggeber erklärt sich bereit, alle Informationen, die für die Durchführung des Vermittlungsauftrages erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen. Das Einholen von Referenzen, Auskünften und Gutachten darf nur im Einverständnis mit dem Auftraggeber erfolgen. Auftragnehmer und Auftraggeber verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrages bekannt werdenden Umstände - gleich welcher Art - geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Von dieser Einschränkung ausgenommen sind Maßnahmen, die der Durchführung des zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer abgeschlossenen Vertrages dienen.

3. Vermittlungshonorar

Das Vermittlungshonorar richtet sich nach der im Vermittlungsauftrag getroffenen Vereinbarung. Das Honorar wird fällig, wenn zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Dritten ein Vertrag zu Stande kommt.

4. Kündigung

Der Vermittlungsauftrag kann von beiden Vertragsparteien jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Kündigt der Auftraggeber den Vertrag, so hat er die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten zu tragen. Kommt nach der Kündigung des Vertrages mit einem durch den Auftragnehmer vorgeschlagenen Partner ein Vertrag zu Stande, bleibt der Anspruch des Auftragnehmers auf das Vermittlungshonorar unberührt.

5. Haftung/Gewährleistung

Mit Abschluss des vermittelten Vertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Dritten übernimmt der Auftraggeber die alleinige Verantwortung für seine Entscheidung. Haftungsansprüche gegenüber dem Auftragnehmer bestehen nicht.

6. Verjährung

Sämtliche gegenseitigen Ansprüche aus diesem Vertrag verjähren in einem Jahr. Diese einjährige Verjährungsfrist gilt jedoch nicht in Fällen des Vorsatzes, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder in Fällen der Verletzung des Lebens, der Gesundheit, des Körpers oder der Freiheit. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

7. Datenschutz

Es gilt §4a Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Jeder Vertragspartner ist verpflichtet, die in Verbindung mit der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen, Daten und Dokumente des anderen Vertragspartners vertraulich zu behandeln und diese Verpflichtung auch den mit dem Datenaustausch befassten eigenen Mitarbeitern sowie allen Dritten aufzuerlegen, die an der Durchführung dieser Vereinbarung mitwirken. Alle ausgetauschten Daten dürfen nur im Rahmen der Geschäftsverbindung zwischen den Vertragsparteien genutzt werden.

Die oben stehenden Regelungen zum Datenschutz gelten auch für die Zeit nach Beendigung einer Zusammenarbeit. Alle Unterlagen der Auftraggeber, die dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden, sind Eigentum des Auftragnehmers.

Alle dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Daten werden ausschließlich für die beauftragte Vermittlung genutzt. Der Auftraggeber gibt mit Unterzeichnung des Vermittlungsauftrages nach Maßgabe des §4a BDSG seine Einwilligung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten bzw. von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen und gestattet dem Auftragnehmer, alle ihm zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten nach Abschluss der Vermittlungstätigkeit zu löschen bzw. zu vernichten. Die übrigen Geschäftsunterlagen des Auftragnehmers sind nach Abschluss der Vermittlungstätigkeit drei Jahre aufzubewahren. Personenbezogene Daten sind nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht zu löschen. Die Verwendung von Geschäftsunterlagen ist zur Wahrnehmung berechtigter Interessen des Vermittlers zulässig.

8. Gerichtsstand/Anzuwendendes Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für alle Vertragsparteien Frankfurt am Main. Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.

9. Sonstiges

Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln.

Stand 10/2007