Fragen
- Was bedeutet eine Rund um die Uhr Betreuung (24h Betreuung)?
- Ist es legal ausländisches Pflegepersonal zu beschäftigen?
- Wie sind die Rahmenbedingungen?
- Was passiert, wenn Veränderungen in der Tätigkeit notwendig werden?
- Wie lange dauert es, bis die Betreuerin/Haushaltshilfe anreist und ihre Tätigkeit in Deutschland aufnimmt?
- Wie sind die Sprachkenntnisse?
- Findet ein Wechsel der Betreuer(innen)/Haushaltshilfen statt?
- Welche Kosten kommen auf Sie zu?
- Wann sind die Fälligkeiten der Rechnungen?
- Wie sind die Kündigungsfristen?
- Ersetzt die Pflegekraft den deutschen Pflegedienst?
1. Was bedeutet eine "Rund um die Uhr Betreuung"?
Bei einer Rund um die Uhr Betreuung (24h-Betreuung) wohnt das Haushaltspersonal oder die Betreuerin bei Ihnen im Haushalt und ist für Sie täglich 24 Stunden direkt vor Ort erreichbar und kann in Notfällen unmittelbar reagieren.Wir bitten Sie jedoch zu beachten, dass kein Mensch durchgehend 24 Stunden arbeiten kann. Auch die Pflegekraft bzw. Haushaltshilfe benötigt Abwechslung sowie Zeit zum Entspannen und Schlafen.
Des Weiteren weisen wir sie darauf hin, dass die Arbeitszeit einer europäischen Betreuerin bzw. Haushaltshilfe maximal 48 Stunden wöchentlich beträgt, da sie in ihrer Tätigkeitsausübung dem europäischen Recht unterliegt.
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2. Ist es legal ausländisches Pflegepersonal zu beschäftigen?
Ja, der Einsatz von europäischen Haushaltshilfen und Pflegekräften ist legal und vollkommen rechtskonform, wenn dieser den aktuellen gesetzlichen Vorgaben im Sinne der EU-Dienstleistungsfreiheit entspricht.Sie beauftragen das europäische Dienstleistungsunternehmen, welche das geeignete Personal schult und nach Deutschland entsendet. Die Haushaltshilfen und Betreuer(innen) sind bei der europäischen Dienstleistungsfirma fest angestellt, gemeldet und sozial versichert. Sie fungieren also nur als Auftraggeber, Arbeitgeber bleibt die Firma in Europa, dessen Haupttätigkeit zur Gewährleistung der Legalität sich ebenfalls in dem europäischen Land befindet.
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3. Wie sind die Rahmenbedingungen?
Für Ihre Haushaltshilfe bzw. Betreuerin sollte ein eigenes Zimmer zur Verfügung gestellt werden sowie die Mitbenutzung der sanitären Einrichtungen gewährleistet sein. Kost und Logis sind für Ihre Betreuerin selbstverständlich frei zu stellen.Mit der Entscheidung der täglichen Betreuung sind sie bereit, eine zunächst Ihnen fremde Person in Ihren Haushalt und in die eigene Familie aufzunehmen und sie zu akzeptieren.
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4. Was passiert, wenn Veränderungen in der Tätigkeit notwendig werden?
Sie haben als Auftraggeber keine direkte Weisungsbefugnis gegenüber dem/r Mitarbeiter(in) der europäischen Firma. Jegliche Veränderungen sprechen Sie bitte mit der europäischen Dienstleistungsfirma per E-Mail oder Telefon direkt ab. Diese werden schriftlich festgehalten. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass alle Büromitarbeiter der europäischen Firma die deutsche Sprache beherrschen.Bitte beachten Sie, dass nur Veränderungen im persönlichen oder hauswirtschaftlichen Bereich möglich sind.
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5. Wie lange dauert es, bis die Betreuerin/Haushaltshilfe anreist und ihre Tätigkeit in Deutschland aufnimmt?
Für die Bearbeitung Ihres erteilten Auftrages bis zum Dienstbeginn der gewünschten Betreuerin oder Haushaltshilfe benötigen wir in etwa zwei bis vier Wochen Zeit. Es ist zu beachten, dass der organisatorische Aufwand einer Auslandsentsendung einige Tage in Anspruch nimmt.Zum Seitenanfang
6. Wie sind die Sprachkenntnisse?
Alle Betreuer(innen) und Haushaltshilfen verfügen über leichte bis sehr gute Deutschkenntnisse.Im Allgemeinen werden folgende Abstufungen unterschieden:
- Grundkenntnisse–Verstehen mit Schwierigkeiten, Sprechen wenig
- Erweiterte Grundkenntnisse-Verstehen gut, Sprechen mit Schwierigkeit
- Gute Kenntnisse–leichte Unterhaltungen sind möglich
- Sehr gute Kenntnisse–gute Konversation ohne Einschränkungen möglich.
7. Findet ein Wechsel der Betreuer(innen)/Haushaltshilfen statt?
Ja, zwei europäische Betreuer(innen) bzw. Haushaltshilfen wechseln sich in regelmäßigen Abständen bei ihrer Tätigkeit in Deutschland ab. Der Entsendungszeitraum einer Betreuerin bzw. Haushaltshilfe kann sehr unterschiedlich sein, je nach den individuellen Bedürfnissen und der familiären Situation des Personals. Bitte bedenken Sie, dass ein längerer Auslandsaufenthalt die Zufriedenheit, Motivation und Einsatzfreude des Personals erheblich belasten kann.Wir weisen Sie darauf hin, sollten Sie mit Ihrer ausgesuchten Haushaltshilfe bzw. Betreuerin nicht zufrieden sein oder sollten sich nicht lösbare Probleme ergeben, so ist jederzeit ein Austausch kostenfrei möglich.
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8. Welche Kosten kommen auf Sie zu?
Wir erheben bei Vertragsbeginn eine einmalige Vermittlungsgebühr in Höhe von 795,- Euro zzgl. MwSt (946,05 Euro brutto). Diese Gebühr zählt pro Haushalt und gilt für die gesamte Vertragslaufzeit (max. 12 Monate), auch bei Wechsel einer Arbeitskraft. Die Höhe der monatlich anfallenden Kosten beträgt ab 1.900,– inklusive Mwst und gestaltet sich je nach den erwünschten Qualifikationen der Haushaltshilfe sowie dem benötigten Betreuungsaufwand.Siehe hierzu auch Menüpunkt Kosten.
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9. Wann sind die Fälligkeiten der Rechnungen?
Die Vermittlungskosten werden nach Abschluss eines durch die Vermittlung zustande gekommenen Vertrages sofort fällig und sind gesondert zu entrichten. Sie erhalten von uns eine entsprechende Abrechnung über die Vermittlungsgebühr.Die Reisekostenerstattung für Ihre Haushaltshilfe bzw. Betreuerin erfolgt direkt an die Mitarbeiterin der europäischen Dienstleistungsfirma vor Ort, wenn diese bei Ihnen eintrifft.
Das Honorar für Ihre Haushaltshilfe bzw. Betreuer(in) wird im Voraus am Monatsanfang fällig und wird einmal im Monat von der europäischen Dienstleistungsfirma in Rechnung gestellt. Die Auszahlung erfolgt spätestens bis zum dritten Werktag eines Monats auf das Bankkonto des Leistungserbringers.
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10. Wie sind die Kündigungsfristen?
Der Vermittlungsauftrag kann von beiden Vertragsparteien jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich gekündigt werden. Kündigt der Auftraggeber den Vertrag, so hat er die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten zu tragen. Kommt nach der Kündigung des Vertrages mit einem durch den Auftragnehmer vorgeschlagenen Partner ein Vertrag zu Stande, bleibt der Anspruch des Auftragnehmers auf das Vermittlungshonorar unberührt.Zum Seitenanfang
11. Ersetzt die Pflegekraft den deutschen Pflegedienst?
Nein, wir möchten nicht in Konkurrenz zu den deutschen Pflegediensten treten.Die europäische Pflegekraft soll lediglich eine Ergänzung im Bereich der Betreuung darstellen. Bei vorliegender Pflegebedürftigkeit empfehlen wir einen deutschen, von den Krankenkassen zugelassenen Pflegedienst in den gesamten Pflegeprozess mit einzubeziehen. Dieser führt oft wichtige medizinische Behandlungen durch, die eine europäische Pflegekraft nicht ohne weiteres übernehmen kann.
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