Die Verabschiedung der EU-Dienstleistungsfreiheit bietet die Möglichkeit, ausländische Arbeitskräfte aus den neuen EU-Beitrittsländern in der Bundesrepublik Deutschland zu beschäftigen.
Die Dienstleistungsfreiheit ist lediglich innerhalb sehr eng gefasster gesetzlicher Bestimmungen gültig. Sie erlaubt beispielsweise nicht das Anwerben und / oder Einstellen ausländischer Arbeitskräfte in verschiedenen Berufsgruppen, auch nicht deren direkte Vermittlung oder Überlassung.
Die rechtlichen Grundlagen dafür stellen die Beschäftigungsverordnung (BeschV) und das Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) der Bundesrepublik Deutschland dar.
Aus den rechtlichen Grundlagen lässt sich entnehmen, dass der Einsatz von ausländischen Betreuer(innen) oder Haushaltshilfen aus den neuen EU-Beitrittsländern in der Bundesrepublik Deutschland den aktuellen gesetzlichen Vorgaben im Sinne der EU-Dienstleistungsfreiheit entspricht und somit vollkommen legal und rechtskonform ist.
Vermittlungsgegenstand ist ein Vertrag mit unserem Kooperationspartner.
Wir weisen darauf hin, dass DIE FAMILIENAGENTUR selbst keine eigenen Betreuer(innen) oder Haushaltshilfen beschäftigt. Vertragsverhältnisse können daher nur mit unserem Kooperationspartner begründet werden. Es entsteht keinesfalls ein Vertragsverhältnis unmittelbar zwischen Ihnen und einer europäischen Betreuungsperson. Die Betreuer(innen) und Haushaltshilfen aus Europa sind bei der europäischen Dienstleistungsfirma fest angestellt, gemeldet und sozial versichert, so dass Sie lediglich als normaler Auftraggeber fungieren, nicht als Arbeitgeber!