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Kosten

Vermittlungsgebühr

Wir erheben bei Vertragsbeginn eine einmalige Vermittlungsgebühr in Höhe von 795,- Euro zzgl. der gesetzlichen MwSt. (946,05 Euro brutto). Diese Gebühr zählt pro Haushalt und gilt für die gesamte Vertragslaufzeit (max. 12 Monate), auch bei Wechsel einer Arbeitskraft. Bei Weiterführung oder Verlängerung des Vertrages über 12 Monate hinaus wird der Betrag erneut fällig.

Monatliche Kosten

Die Höhe der monatlich anfallenden Kosten beträgt ab 1.900,–  Euro inkl. Mwst und gestaltet sich je nach den erwünschten Qualifikationen der Haushaltshilfe und dem benötigten Betreuungsaufwand.

Die Kosten werden einmal im Monat von der europäischen Dienstleistungsfirma in Rechnung gestellt.

Kost und Logis sind grundsätzlich für Betreuer(innen) und Haushaltshilfen frei!

Reisekosten

Die Reisekosten für das entsendete Personal in Höhe von 80,– bis 100,– Euro übernimmt der Auftraggeber.

Kündigung

Der Vermittlungsauftrag kann von beiden Vertragsparteien jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich gekündigt werden. Kündigt der Auftraggeber den Vertrag, so hat er die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten zu tragen. Kommt nach der Kündigung des Vertrages mit einem durch den Auftragnehmer vorgeschlagenen Partner ein Vertrag zu Stande, bleibt der Anspruch des Auftragnehmers auf das Vermittlungshonorar unberührt.